Wir arbeiten ausschließlich
nach den CMR-Bedingungen
( »
download CMR- Bedingungen ) sowie den „Allgemeinen
österr. Spediteurbedingungen“, jeweils in
neuester Fassung. Die Grundlagen für die Abrechnung für
unsere Leistungen sind die allgemeinen Tarifbestimmungen samt
dem gültigen Firmentarif.
Speditionelle Leistungen und Beförderungsleistungen
im Nahverkehr erbringen wir ausschließlich auf Basis der
Allgemeinen österreichischen
Spediteurbedingungen ( »
download AÖSP), jeweils letzte Fassung.
Beförderungsleistungen im Fernverkehr erbringen wir auf
Basis CMR (BGBL. 138/1961), wobei ergänzend die AÖSP
als vereinbart gelten. Frachten sind wie Bahnfrachten sofort
und ohne Abzug fällig.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen
gemäß AÖSP in Abrechnung gebracht.
Gerichtsstand ist für alle Fälle Ried im Innkreis.